Projektbegleitung
Der Verein kann nach Prüfung der wirtschaftlichen Lage und Jahresbilanz durch den Vorstand Forschungsprojekte im Umfang von bis zu 25.000 Euro fördern. Für die Erstellung einer Antragsskizze möchten wir Sie bitten, die entsprechende Vorlage zu nutzen. Weitere Hinweise zur Erstellung einer Antragsskizze finden Sie hier. Mitglieder des vffr können bei der Erstellung einer Antragsskizze die Beratung des wissenschaftlichen Sekretariats des vffr in Anspruch nehmen. Die eingereichten Antragsskizzen werden vom wissenschaftlichen Sekretariat begutachtet und dem Vorstand mit einer Empfehlung vorgelegt. Über den Antrag entscheidet der Vorstand des vffr. Bei geplanten Forschungsanträgen mit einem größeren Gesamtumfang bietet das wissenschaftliche Sekretariat des vffr eine methodische Beratung und eine Beratung zu geeigneten Fördermöglichkeiten an.
Alle vom vffr geförderten Projekte werden in ihrer Projektarbeit kontinuierlich begleitet. Diese qualitätssichernde Maßnahme erfolgt auf unterschiedlichen Wegen. Im wechselnden Rhythmus wird pro Studienjahr von den Projektleitern einmal ein Kurzbericht (Monitoring) und einmal ein ausführlicher Zwischenbericht zum Stand des Vorhabens angefordert. Beide Qualitätssicherungsmaßnahmen sollen gewährleisten, dass die Studie protokollkonform durchgeführt wird. Bei erkennbar schwierigen Projektverläufen (Rekrutierungsprobleme, zeitliche Verzüge etc.) werden die Projektleiter eingeladen, den Stand ihres Projektes in der Vorstandsitzung des vffr zu präsentieren und die beschriebenen Probleme zu erläutern. Gegebenenfalls können hier Änderungen in der Projektplanung besprochen werden.
Inhalt des jährlichen Zwischenberichts
Berichte im Rahmen des sog. Monitorings